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   BVerfG, 15.12.2003 - 1 BvR 1345/03   

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https://dejure.org/2003,6189
BVerfG, 15.12.2003 - 1 BvR 1345/03 (https://dejure.org/2003,6189)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.2003 - 1 BvR 1345/03 (https://dejure.org/2003,6189)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 2003 - 1 BvR 1345/03 (https://dejure.org/2003,6189)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung effektiven Rechtsschutzes durch mehr als zweijährige Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Umfang und Inhalt des Anspruchs auf Rechtsschutz in angemessener Zeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1587 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 471
  • BayVBl 2004, 305
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2003 - 1 BvR 1345/03
    Die Verfassungsbeschwerde ist jedenfalls unbegründet und hat daher keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2003 - 1 BvR 1345/03
    19 Abs. 4 GG gewährt einen Anspruch auf Rechtsschutz in angemessener Zeit (vgl. BVerfGE 55, 349 ).
  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2003 - 1 BvR 1345/03
    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung dieser Frage sind vielmehr stets alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Bedeutung der Sache für die Beteiligten, die Schwierigkeiten der Sachmaterie und das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten einzubeziehen (Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 f.).
  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    In anderen Fällen hat das BVerfG eher allgemeine Hinweise gegeben, wie zum Beispiel, dass es annehme, die vom zuständigen Gericht anberaumte mündliche Verhandlung werde stattfinden, oder dass einige Fälle angesichts dessen, was für die Parteien auf dem Spiele stand, bevorzugt behandelt werden müssten (BVerfG, NVwZ 2004, 471 = NJW 2004, 1587 L).
  • OVG Thüringen, 06.04.2006 - 3 KO 237/05

    Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergarten;

    § 69 Abs. 5 SGB VIII stellt klar, dass es den genannten kommunalen Gebietskörperschaften unbenommen bleibt, aus ihrem Handlungsrecht zur kommunalen Daseinsvorsorge heraus, ein bedarfsgerechtes Angebot eigenverantwortlich in Abstimmung mit dem Träger der Jugendhilfe bereitzustellen; denn nach S. 2 bleibt es dabei, dass die Planung und Durchführung dieser Aufgaben in den wesentlichen Punkten mit dem öffentlichen Träger abzustimmen ist und dessen Gesamtverantwortung unberührt bleibt (vgl. OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 30. Dezember 1996 - 4 B 175/96 -NVwZ-RR 1997, 555 und Bayerischer VGH, Urteil vom 20. Januar 2004 - 12 B 03.657 - BayVBl. 2004, 305).
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